Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

EINFÜHRUNG

Die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste (Journal of Laws 2017. Artikel. 1219, in der geänderten Fassung. D.) Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 des 27. April 2016 . zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Dz.Urz.UE.L Nr 119, Seite 1) in Bezug, im Folgenden RODO, die Akte über die 16 genannten Juli 2004 Telekommunikationsrecht (Journal of Laws 2017. Pos. 1907 in geänderter Fassung. geändert) Carmas Sp. z o.o., im Folgenden als die Regulations „Service Provider“ bezeichnet, in Lublin, stellt diese Vorschriften fest, die insbesondere die Art und der Umfang der elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen, einschließlich der technischen Anforderungen und des Verbots der Lieferung rechtswidriger Inhalte, der Datenschutzpolitik,Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung von Verträgen über die Bereitstellung elektronischer Dienste und Bedingungen für die Übermittlung von Geschäftsinformationen.

§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) beschreiben die Bedingungen für die Anmietung von Fahrzeugen der Autovermietung CARMAS Rent a Car (Vermieter).
  2. Die AGB gelten für alle Fahrzeugmietverträge (im Folgenden „der Vertrag“), sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
  3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Mietvertrag und den AGB sind die Parteien an den Vertrag gebunden.

 

§ 2. DEFINITIONEN

  1. Der Mieter – Carmas Sp. z o.o. mit Sitz in Lublin in der Ul. Niepodległości 26/40 Vermietung von Fahrzeugen, vertreten durch vertretungsberechtigte Personen;
  2. Mieter – eine Person, die ein Fahrzeug vom Vermieter mietet;
  3. Fahrer – die Person (en), die vom Mieter in der Vereinbarung angegeben ist, die berechtigt ist, das Fahrzeug für die Dauer der Vereinbarung zu benutzen;
  4. Benutzer – Mieter und / oder Fahrer;
  5. Fahrzeug – ein dem Abkommen unterliegendes Kraftfahrzeug, zusammen mit Dokumenten, die zur Navigation durch polnische Straßen und Schlüssel berechtigen;
  6. Ausfall – ein technisches Versagen des gemieteten Fahrzeugs, das sein ordnungsgemäßes Funktionieren verhindert hat, ist auf Gründe zurückzuführen, die nicht vom Benutzer zu vertreten sind;
  7. -zniszczenia physische Schäden am Fahrzeug oder seine Teile und technische Störungen, sein ordnungsgemäßes Funktionieren zu verhindern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit des Benutzers verursacht wurde.

 

§ 3. Ich fahre

  1. Ein Mieter kann eine natürliche Person sein, die 21 oder eine juristische Person ist. Der Fahrer muss über 21 Jahre alt sein und die Berechtigung besitzen, das Fahrzeug für zwei Jahre zu fahren.

2. Um die Identität des Fahrers und des Mieters, die natürliche Personen sind, zu bestätigen, ist es erforderlich, zwei der folgenden Dokumente im Original vorzulegen: Führerschein, Personalausweis, Reisepass. Aus diesen Dokumenten können Kopien erstellt werden, die in der Carmas Rent a Car-Datenbank gespeichert werden.

3. Handelt es sich bei dem Mieter um eine natürliche Person, die eine wirtschaftliche oder juristische Person führt, muss er dem Abkommen Kopien der einschlägigen Register dieser Unternehmen beifügen, die als echte Kopien und eine schriftliche Genehmigung des Vertreters des Unternehmens bestätigt werden.

4. Der Vermieter nach Abschluss des Vertrages und nach Erfüllung der in § 4 Abs. 2, übergibt an den Mieter für den Einsatz Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum im Vertrag oder für unbestimmte Dauer.

4.1. Wenn das Fahrzeug freigegeben wird, wird das Fahrzeugübergabeprotokoll erstellt, das einen Anhang zum Vertrag darstellt, der den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch den Mieter festlegt.

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, sich mit dem tatsächlichen Zustand des gemieteten Fahrzeugs vertraut zu machen. Alle Vorbehalte bezüglich seines Zustands sollten dem Vermieter zum Zeitpunkt der Ausstellung des Mieterfahrzeugs gemeldet und im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

4.3. Der Bericht sollte von beiden Parteien des Mietvertrags unterzeichnet werden. Im Falle, dass der Mieter den Bericht ablehnt oder nicht unterzeichnen kann, wird davon ausgegangen, dass der technische Zustand des Fahrzeugs mit dem vom Vermieter beschriebenen übereinstimmt.

5. Der Mieter kann spätestens 24 Stunden vor Ablauf der im Vertrag angegebenen Mietzeit den Mietvertrag verlängern.

5.1. Auf Grund einer telefonischen oder elektronischen Benachrichtigung kann der Vermieter eine Verlängerung der Mietzeit um maximal 7 Tage vereinbaren, sofern der Mieter die Mietzinsvorauszahlung gemäß § 4 Abs. 3.

5.2. Um die Mietzeit um mehr als 7 Tage zu verlängern, ist es notwendig, einen Anhang zum Abkommen zu erstellen, der mit den Unterschriften beider Vertragsparteien unterzeichnet wird und für eine zusätzliche Mietzeit gezahlt wird.

 

§ 4. VERGÜTUNG FÜR DIE MIETE

  1. Die Standardmietkosten, Zusatzkosten und Vertragsstrafen sind in der Preisliste (verfügbar unter https://www.carmas.pl/carmas/cennik-wypozczalni-samochodow-lublin), die Bestandteil des Abkommens ist, aufgeführt.

2. Die Vergütung für die Vermietung des Fahrzeugs wird im Voraus per Überweisung, per Kreditkarte oder in bar (nur mit Zustimmung des Vermieters) oder in Form der Abtretung von Forderungen aus Versicherungs OC (bei bargeldlos Fahrzeugvermietung einer Person bei einem Zusammenstoß oder Unfall verletzt gemacht ).

3. Stimmt der Vermieter der Verlängerung der Mietzeit nach § 3 Abs. 6, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Mietzeit im Voraus zu bezahlen:

a) in der Einrichtung des Mieters, oder

b) über das Transaktionsportal „TPay.com“ mittels eines Links, der an die E-Mail-Adresse des Mieters gesendet wird, um eine sofortige Zahlung zu ermöglichen, oder

c) durch Einzahlung auf die Kontonummer: 81 1050 1461 1000 0092 0532 9023.

4. Im Falle einer Verlängerung der Mietzeit um einen Tag kann der Vermieter die Miete für einen weiteren Zeitraum im Voraus, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeugs, zahlen.

5. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages durch den Mieter kann der Vermieter ohne weitere Zahlungsaufforderung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.

6. Wenn der Mietzins für die Miete des Fahrzeugs 7 Tage beträgt und der Vermieter sich nicht bereit erklärt hat, eine zusätzliche Zahlungsfrist zu setzen, wird der Vertrag gekündigt, ohne dass es gekündigt werden muss.

 

§ 5. GEBRAUCH

1. Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug bestimmungsgemäß, mit der gebotenen Sorgfalt im Bereich des Fahrzeugbetriebs und insbesondere zu verwenden:

a) Dokumente, die im Straßenverkehrsrecht vorgesehen sind,

b) Schutz des Fahrzeugs vor Diebstahl (jedes Mal, wenn das Fahrzeug geschlossen ist und Alarme aktiviert sind und verfügbare Verriegelungen vorhanden sind),

c) die Dokumente des Fahrzeugs nicht außerhalb des Fahrzeugs im Auto zu lassen,

d) auf eigene Kosten Standard-Fahrzeugservice, insbesondere:

  • tanken das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff,
  • Überprüfen und Nachfüllen der Scheibenwaschflüssigkeit,
  • Prüfen und Ergänzen von Kühlflüssigkeit, Motoröl und anderen Betriebsflüssigkeiten in Absprache mit dem Vermieter mit vom Vermieter definierten technischen Parametern,
  • Überprüfung der Effizienz von Lampen und möglicherweise Austausch von Glühbirnen,
  • Überprüfen des Luftdrucks in den Reifen und des Zustandes der Reifen,

e) Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften.

2. Die Verantwortung für das Fahrzeug und seine Benutzung durch den Fahrer während der Laufzeit des Vertrages liegt beim Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, jeden durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursachten oder verursachten Schaden abzudecken.

3. Das Fahrzeug kann nicht an Wettkämpfen und Sportrennen, Rallyes und Trainings teilnehmen, es kann nicht zum Lernen oder zur Verbesserung des Fahrens verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wird dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von PLN 1.500 auferlegt.

4. Ohne Zustimmung des Vermieters darf das Fahrzeug das Hoheitsgebiet der Republik Polen nicht verlassen. Es ist strengstens verboten, das Fahrzeug außerhalb der Europäischen Union zu bewegen.

4.1. Verlässt das Fahrzeug das RP ohne die Zustimmung des Vermieters, wird dem Mieter eine Vertragsstrafe in der in der Preisliste angegebenen Höhe auferlegt. In diesem Fall bedeutet das Verlassen der Grenzen der Europäischen Union auch einen Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrags, der mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 2.000 PLN bedroht ist.

4.2. Im Falle, dass das Fahrzeug das Gebiet der Republik Polen verlässt, werden alle Kosten für mögliche Reparaturen des Fahrzeugs, das Abschleppen des Fahrzeugs außerhalb der Republik Polen, zusätzliche Versicherungen, die den Mieter in vollem Umfang decken.

4.3. Im Falle der Vermietung von Fahrzeugen mit Polis Assistance übernimmt sie die Kosten in dem Umfang, in dem sie abgeschlossen wurde.

5. Es ist verboten:

a) Änderungen und Reparaturen des Fahrzeugs ohne Zustimmung des Vermieters vorzunehmen,

b) Rauchen im Fahrzeug,

c) Transport von Tieren,

d) das Fahrzeug zu vermieten und einer anderen Person als dem Nutzer zur Verfügung zu stellen,

e) Abschleppen anderer Fahrzeuge,

f) mit mehr Personen oder Gepäck als im Fahrzeugbrief angegeben.

6. Im Fall eines Ausfalls Fahrzeug Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und seinen Empfehlungen folgen. Wenn der Fehler die Sicherheit beeinträchtigt oder das Fahrzeug beschädigen kann, ist es strengstens verboten, das Fahrzeug zu benutzen.

7. Der Mieter ist verantwortlich für alle Verkehrsverstöße während der Laufzeit des Vertrages. Wenn aus irgendeinem Grund, wird der Vermieter mit dem oben genannten belastet Gebühren oder andere Kosten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entstehen während der Laufzeit des Abkommens verbundenen Belastungen betroffen, hat der Mieter sie zurückkehren werden verpflichtet, und die Gebühr in Übereinstimmung mit der geltenden Preisliste zu regeln.

8. Der Vermieter oder die von ihm beauftragten Personen oder Körperschaften haben das Recht, die Art der Nutzung und den Zustand des Fahrzeugs im Rahmen der Einhaltung der Vereinbarung während des Vertrags zu kontrollieren.

 

§ 6. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ausgegeben wurde (innen und außen sauber

mit der gleichen Menge an Kraftstoff) mit zusätzlicher Ausrüstung, es sei denn, die Vertragsparteien haben im Übergabeprotokoll etwas anderes angegeben.

a) zu der Zeit und am Ort, die in der Vereinbarung angegeben sind,

b) sofort nach Erhalt beim Vermieter

von ihm ein Anruf, um das Fahrzeug zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeugs jederzeit zu verlangen, insbesondere nach Ablauf des Vertrags oder nach Beendigung des Vertrags aufgrund der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Mieter.

2. Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe des vom Vermieter autorisierten Fahrzeugs an die Person zusammen mit der Zulassungsbescheinigung, dem Nachweis der Haftpflichtversicherung und den Schlüsseln. Im Falle, dass keine der oben genannten Informationen zurückgegeben werden Elemente, die die Nutzung des Fahrzeugs ermöglichen, wird dem Mieter eine Gebühr gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt.

3. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Stunden nach Ablauf der in der Vereinbarung oder den Antrag auf Rückgabe des Fahrzeugs angegeben zurückkehrt, die Vermieterin kann die Strafverfolgungsbehörden über die Entwendung des Fahrzeugs und berechnet dreimal den Tagessatz für jeden Tag der Verspätung informieren. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug von jedem Ort abzuholen und dem Mieter die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Die Verlängerung des Mietvertrages um mehr als eine Stunde mehr als die im Vertrag genannte Zeit führt zur Berechnung des nächsten Miettages.

5. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegebenen Datum zurückgibt, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung der nicht genutzten Mietdauer in Höhe von 50% des Betrags für die nicht genutzte Mietdauer gemäß der Preisliste.

6. Zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Empfangsbericht erstellt, der den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Rückgabe an den Vermieter festlegt. Der Bericht sollte von beiden Parteien des Fahrzeugmietvertrags unterzeichnet werden. Kann der Mieter das Abnahmeprotokoll jedoch nicht unterzeichnen oder ablehnen, erstellt der Vermieter den Abnahmebericht so schnell wie möglich, z. B. nach der Reinigung des schmutzigen Fahrzeugs. Es wird dann angenommen, dass der Zustand des Fahrzeugs mit dem vom Vermieter beschriebenen übereinstimmt.

 

§ 7. Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs

1. Der Vermieter sorgt für einen guten technischen Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Anmietung.

2. Der Benutzer ist verpflichtet, sich mit den Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs vertraut zu machen, unter voller Haftung für den verursachten Schaden.

3. Für den Fall, dass das Fahrzeug beschädigt wird, insbesondere infolge einer Kollision oder eines Verkehrsunfalls, muss der Benutzer:

a) ist verpflichtet, das Fahrzeug zu sichern und seinen weiteren Schaden zu verhindern.

b) verpflichtet sich, den Vermieter so schnell wie möglich zu kontaktieren und die Polizei an den Veranstaltungsort zu rufen.

Im Falle von niewezwania am Tatort der Polizei oder den Ausfall innerhalb von 5 Stunden nach dem Ereignis zu informieren, diese Tatsache Vermieter, Mieter die volle Verantwortung für den Vorfall zu tragen hat und ist verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu decken, einschließlich der Kosten für die Fahrzeugreparatur, unabhängig von den erworbenen Optionen ihm die Freigabe Gebühren für Schäden am Fahrzeug (Abschnitt 4.1).

c) Wenn der Täter des Vorfalls der Fahrer eines anderen Fahrzeugs ist, löst der Mieter die Haftung für Schäden, die im Sinne von Absatz. 4, wird es möglich sein, die Polizeistation anzurufen und den Vermieter darüber zu informieren, von welchem ​​Kommando / Station die Patrouille am Ort des Ereignisses angekommen ist. Wenn es möglich ist, sollten Sie auch die Details des Verursachers des Ereignisses, die Registrierungsnummer seines Fahrzeugs und die Nummer der Versicherungspolice erhalten.

4. Vorbehaltlich der Bestimmungen von 3 Punkte bic und Absatz 4.1 Der Mieter ist verantwortlich für jegliche Schäden am Fahrzeug, die während der Vermietung entstanden sind. Beschädigung der Polsterung, Kratzer oder Dellen der Karosserie oder des Cockpits, Beschädigung von Reifen, Felgen und Verglasungen durch Zahlung einer Gebühr in der in der Preisliste angegebenen Höhe. Der Mieter ist auch für Mängel in der Ausrüstung des Fahrzeugs oder seiner Teile verantwortlich.

4.1. Mieter der Verantwortung für Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen kann, dass eine zusätzliche Gebühr in dem in der Preisliste angegebenen Betrag abgesehen werden. Diese Freistellung gilt jedoch nicht, Schäden oder vorsätzliche Beschädigung des Inneren des Fahrzeugs (z. B. Polstersitzbezug), fehlende Ausrüstung des Fahrzeugs oder einen Teil davon, Schaden Metallräder beschädigten Reifen und Fenster und im Falle des Scheiterns (es sei denn, sie fallen) zu in § 7 Abs. 3.

5. Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs hat der Mieter innerhalb einer Stunde nach Bekanntmachung dieses Ereignisses verpflichtet ist, benachrichtigen Sie den Vermieter und innerhalb von 24 Stunden, um die Vermieterin der Schlüssel und Dokumente des Fahrzeugs zu zahlen.

5.1. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sowie bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs aufgrund von Handlungen oder Fahrlässigkeit des Nutzers wird dem Mieter ein Betrag in Höhe des Marktwerts des verlorenen / gestohlenen Fahrzeugs in Rechnung gestellt.

 

§ 8. BEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DURCH ELEKTRONISCHE MITTEL

  1. Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen für den Kunden im Umfang und zu den Bedingungen, die in diesem Reglement oder in einem individuellen Angebot angegeben sind, wenn dies vom Kunden eingereicht und akzeptiert wurde.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten.
  3. Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, die Website des Dienstleistungsanbieters in einer Weise zu nutzen, die mit dem Gesetz, den Persönlichkeitsrechten sowie den Urheberrechten und dem geistigen Eigentum des Dienstleisters und Dritter vereinbar ist.
  4. Der Dienstleistungsempfänger ist verpflichtet, das Verbot des Missbrauchs elektronischer Kommunikationsmittel und die Nichtbereitstellung folgender Inhalte durch den Dienstleister einzuhalten:
  • – Arbeitsstörungen verursachen oder die IKT-Systeme des Dienstleisters oder anderer Einrichtungen, die direkt oder indirekt an der Erbringung elektronischer Dienste beteiligt sind, überlasten,
  • – gegen Waren Dritter, allgemein akzeptierte Sozialstandards oder gegen allgemein geltende Gesetze verstoßen.
  1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten am ICT-System durchzuführen, die Schwierigkeiten verursachen oder die Service-Empfänger daran hindern, die Dienste zu nutzen.
  2. In besonderen Fällen, die die Sicherheit oder Stabilität des IKT-Systems beeinträchtigen, hat der Diensteanbieter das Recht, die Bereitstellung von Diensten ohne vorherige Ankündigung und Wartungsarbeiten zur Wiederherstellung der Sicherheit und Stabilität des IKT-Systems vorübergehend einzustellen oder einzuschränken.
  3. Die Service-Provider bieten Empfänger, die ihre persönlichen Daten gegeben wird geheim gehalten durch die Service-Provider sein, dass die Informationen im öffentlichen Internet vorgesehen ist, und auf und durch den Dienst nur innerhalb des ICT-System-Dienstleister implementiert, und nur in dem Fall, dass Informationen nicht öffentlich zugänglich sind oder ihre Offenlegung ist für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, auf die sie sich beziehen, nicht erforderlich. Die von den Empfängern zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleistungsempfängers weitergegeben werden, oder wenn sich diese Verpflichtung aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

 

§ 9. Die technischen Mindestanforderungen, die zur Nutzung der elektronisch bereitgestellten Dienste erforderlich sind

  1. Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Website des Dienstleisters:
  • – Computer, Laptop oder anderes Multimediagerät mit Internetzugang mit einem Webbrowser, der HTML 5 unterstützt;
  • – Zugang zu elektronischer Post;
  • – Aktivierung von Cookies und Javascript-Unterstützung im Webbrowser.

 

§ 10. Besondere Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung elektronisch zur Verfügung gestellt

  1. Die Nutzung elektronisch bereitgestellter Dienste birgt das Risiko, dass das IT-System mit unerwünschter Software infiziert wird, einschließlich derjenigen, deren einziger Zweck es ist, Schaden anzurichten.
  2. Um die Risiken im Zusammenhang mit unerwünschten Infektionen des IT-Systems zu vermeiden, wird empfohlen, auf dem Computer, den der Empfänger verwendet, Antivirensoftware zu installieren. Es wird empfohlen, das Antivirenprogramm ständig zu aktualisieren, sobald die Updates installiert werden können.
  3. Darüber hinaus wird empfohlen, dass der Client über eine Systemfirewall verfügt, die auf dem Computer ausgeführt wird.
  4. Neben den Bedrohungen durch die Infiltration eines IT-Systems gibt es auch Hackerangriffe unter möglichen Bedrohungen. Der Dienstanbieter erklärt, dass er Sicherheitsmaßnahmen anwendet, um das Hacken des Systems des Dienstanbieters zu verhindern oder erheblich zu erschweren.

§ 11. Beschwerden

  1. Die Empfänger haben das Recht, Beschwerden zu Angelegenheiten einzureichen, die mit den in diesem Reglement geregelten Angelegenheiten in Zusammenhang stehen. Beschwerden können schriftlich per Einschreiben an die Adresse des Sitzes oder in Form von elektronischer Korrespondenz an folgende Adresse gerichtet werden: reklamacje@www.carmas.pl

2. Eine ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde sollte mindestens folgende Daten enthalten:

1) Name des Dienstleistungsempfängers (Name, Vorname / Name, Adresse, E-Mail-Adresse);

2) eine Beschreibung des Problems als Grundlage für die Einreichung einer Beschwerde (Gegenstand der Beschwerde, Umstände

eine Beschwerde zu begründen).

  1. Reklamationen werden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt berücksichtigt.

4. Die Annahme und die Prüfung der Beschwerde ist kostenlos.

5. Der Käufer, der Verbraucher ist, kann eine außergerichtliche Einigung erzielen

Beschwerden und Rechtsbehelfe für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Website, die das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten darstellt.

  1. Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zwischen dem Dienst und dem Verbraucher zu sein CRMAS Rent a Car führt die Lublin Provinz Inspekteur der Handelsinspektion in Lublin auf Verbraucher oder von Amts wegen, wo dies erforderlich ist, um das Interesse der Verbraucher zu schützen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann zwischen dem Verbraucher führen einen Verbraucher mit Wohnsitz im Gebiet der Republik Polen oder einem anderen als dem Mitgliedstaat der EU und den Service Provider gelöst werden. Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens kann in Papierform oder auf elektronischem Wege eingereicht werden.

7. Im Falle der Ablehnung aller oder eines Teils der Forderung des Verbrauchers eingebracht erkennen CARMAS Auto mieten informiert den Inserenten der Zustimmung oder Ablehnung in dem Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten von der Lubliner Provincial Inspekteur der Handelsinspektion in Lublin durchgeführt teilzunehmen.

8. Antrag auf Einleitung eines Verfahrens außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten enthält zumindest die Elemente in Artikel. 33 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. September 2016. Auf außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten, vorausgesetzt, dass der Antragsteller zur Beilegung der Streitigkeit zu unterbreiten Vorschläge kann die Parteien auffordern.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. In Angelegenheiten, die nicht durch diese AGB abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Für den Fall, dass eine der Bedingungen der AGB verletzt wird, hat der Vermieter das Recht, vom Mieter eine Entschädigung zu allgemeinen Bedingungen zu verlangen.

3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Nutzerdaten an autorisierte Stellen zur Verfügung zu stellen (z. B. Polizei, Stadtpolizei, GRTI).

4. Der Mieter bestätigt, dass die von ihm angegebenen Daten

Persönliche Informationen wahr und stimmt sie mit Kopien der Dokumente in der Datenbank der Vermieterin zusammen zu halten, sowie deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Dz.Urz.UE.L Nr 119, S. 1). – RODO – um das Abkommen, um die Sicherheit von finanziellen Transaktionen zu implementieren. Wenn Sie nicht ihre Zahlungen erfüllen oder Vorlage falscher Dokumente können Daten Mieter an die National Debt Register, Bureau of Economic Information übertragen werden, usw.

5. Der Vertrag wurde in zwei identischen Exemplaren erstellt, jeweils eine für jede der Vertragsparteien.

Ich erkläre, dass ich die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung gelesen habe und dass sie für mich verständlich sind und ich akzeptiere sie vollständig.

Call Now Button